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Motorradführerschein Klasse A

Mindestalter:
24 Jahre bei direktem Zugang
21 Jahre für dreirädrige KFZ mit einer Leistung von mehr als 15 kW
20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klase A2 von mindestens zwei Jahren
Motorrad (auch mit Beiwagen):
• über 50 ccm Hubraum und/oder über 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
• über 50 ccm Hubraum und/oder über 45 km/h
• Leistung mehr als 15kW

 

Motorradführerschein Klasse A - Intensiv

Wir bieten auch Intensivkurse für den Motorradführerschein A bzw. A2 an, falls ihr es besonders eilig habt. Beginn jederzeit möglich; bei der Anmeldung werden wir mit euch einen individuellen Ausbildungsplan für tägliche Theorie und die Fahrstunden erstellen. Möglich ist auch - nach der Theorieprüfung - nur eine praktische Intensivausbildung. Die Kosten hierfür sind höher als für die normale Ausbildung.

 

Motorradführerschein Klasse A2

Mindestalter 18 Jahre
Krafträder
• Motorleistung max. 35 kW
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg

 

Klasse A1 (125 ccm)

Mindestalter 16 Jahre
Leichtkraftrad:
• bis 125 ccm Hubraum und
• nicht mehr als 11 kW (15 PS) Motorleistung
• Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
oder dreirädrige KFZ mit max. Leistung von 15kW

 

Klasse AM

Mindestalter 16 Jahre
Zweirädrige Kleinkrafträder (z.B. Roller - auch mit Beiwagen)
Fahrräder mit Hilfsmotor, dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Elektromotren
• maximal 45 km/h bbH,
• Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum und Nutzleistung max. 4kW

 

Mofa

Mindestalter 15 Jahre
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor, auch ohne Tretkurbel, Mofas -
maximal 25 km/h bbH

Wolfgang "Woife" Endlich

Unser Chef !

Ist seit über 20 Jahren leidenschaftlicher Fahrlehrer. Er hat mittlerweile schon viele Fahrschüler erfolgreich zum Führerschein geführt und könnte auch mit dir zusammen dieses Ziel erreichen.

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